Ihr externer Datenschutzbeauftragter - Rechtssicherheit zu jeder Zeit
Mit dem externen Datenschutzbeauftragten haben Sie zu jeder Zeit das gute Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein und die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen. Ihre Kunden wissen, dass sensible, personenbezogene Daten bei Ihnen gut aufgehoben sind. Sie und Ihre Mitarbeiter können sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Datenschutz und IT-Sicherheit – Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO eine Einheit!
Art. 5 Abs. 1 (f) DSGVO: „Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Integrität und Vertraulichkeit)“.
Das bedeutet für Sie: Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung sind auf Dauer sicherzustellen. Das schließt die Sicherstellung der Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten ein, sowie die Fähigkeit, den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Vorgeschrieben ist ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.