AGB Datenschutz

Firma List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 27.06.2018

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Leistungen und Angebote der List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH (Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht nochmals nach Eingang bei diesem ausdrücklich widerspricht.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH sind freibleibend, unverbindlich und richten sich ausschließlich an gewerbliche Auftraggeber. Annahmeerklärungen, sämtliche Bestellungen und Anmeldungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Umsetzung kann die schriftliche Bestätigung auch durch eine Rechnung ersetzt werden.

§ 3 Preise

Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Leistungszeit

1. Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, Krankheit und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH zu vertreten sind, berechtigen List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Sofern die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH.

5. Die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH ist berechtigt, die Dienstleistungen in Teilen zu erbringen.

§ 5 Zahlung

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung im Voraus zu bezahlen. Dienstleistungen im Dauerschuldverhältnis werden als monatliche Pauschale im Voraus fällig.

2. Die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden ist diese berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Auftraggeber ist hiervon zu unterrichten.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

4. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Dienstleistungen zurückzustellen oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten durchzuführen.

6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 6 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer der Abtretung nicht ausdrücklich zuvor schriftlich zugestimmt hat.

§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Leistungsverzögerung gem. §4, insb. bei Unfällen, Verlust oder Beschädigung fremdem Eigentums, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung und sämtlichen Folgeschäden wie Ausfallzeiten, Reise- und Übernachtungskosten, entgangener Gewinn und Ansprüche Dritter sind sowohl gegen die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass jegliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Schulung, Reparatur-, Installations- und sonstigen Eingriffen verloren gehen können. Die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.

3. Die Verantwortung für alle Sicherheitsmaßnahmen incl. Virenschutz, Datensicherung, Firewall-Konfiguration und das Einspielen von Sicherheitsupdates liegt beim Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch nach Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung, die lediglich auf bekannte Sicherheitslücken, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, hinweisen soll.

§ 8 Urheberrecht

Soweit Schulungsunterlagen, Formularmuster oder Software zum Auftragsumfang gehören, wird dem Auftraggeber allein ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe, für den daraus entstandenen bzw. entstehenden Schaden. Überlassene Muster, Schulungsunterlagen bzw. Software dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

§ 9 Geheimhaltung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Leistungen der List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugehen oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 10 Datenschutz und Datenspeicherung

1. Die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Drittenstammen, im Sinne der EU-DSGVO zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § Art. 5 Abs. 1 i.V.m Art. 6 EU-DSGVO gespeichert.

2. Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Auftraggeber verweist die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung.

§ 11 Schulungen

1. Schulungen haben eine begrenzte Teilnehmerzahl. Die List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH ist berechtigt, Schulungen auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 5 Tage vor Schulungsbeginn abzusagen oder zu verlegen. Es ist der List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH jederzeit freigestellt, den Dozenten zu tauschen. Die Schulungsgebühren enthalten die Unterrichtung der ausgewiesenen Inhalte, alle weiteren Leistungen sind individuell zu vereinbaren. Für die Richtigkeit der Fragen, Inhalte und Antworten der Zertifizierungstests übernimmt List & Lohr keinerlei Haftung. Die Testgebühr wird in jedem Fall berechnet.

2. Von Teilnehmern mitgebrachte Speichermedien (Disketten, CD-ROM, USB-Sticks etc.) dürfen nicht verwendet werden. Auf der Hardware darf keine Software eingerichtet werden bzw. keine Daten aus dem Internet heruntergeladen werden, sofern der Schulungsleiter dies nicht ausdrücklich erlaubt. Für Schäden hierdurch, kann der Auftraggeber in vollem Umfang haftbar gemacht werden.

3. Schulungen bzw. Anmeldungen können bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn verschoben werden. Erfolgt dies später, wird eine Änderungsgebühr von 50% der Schulungsgebühren berechnet. Bei Rücktritt werden 50% der Schulungsgebühren berechnet. Bei nicht erfolgter Teilnahme werden die Schulungsgebühren voll berechnet.
Jegliche Änderungen sind schriftlich mitzuteilen.

4. Die Auswahl des Kurses liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers/ Auftraggebers. Jede Schulung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für Inhalt, erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 12 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hannover Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksam oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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