Google Analytics verstößt nach Ansicht der österreichischen Datenschutzbehörde gegen die DSGVO

Wer auf seiner Webseite das Statistikprogramm von Google einbindet, verstößt wegen der Datenübertragung in die USA gegen den Datenschutz.

Der Einsatz von Google Analytics auf Webseiten in der EU ist nach Ansicht der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar. Die DSB sieht vor allem die allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung gemäß Artikel 44 DSGVO verletzt, da mit dem Statistikprogramm persönliche Nutzerinformationen an die Google-Konzernzentrale in den USA weitergegeben werden.

Diese Nachricht ist in der Presse wie eine Bombe eingeschlagen. Allerdings hat die Entscheidung zunächst keinen direkten Einfluss auf deutsche Webseitenbetreiber. Beachtet werden sollte, dass es sich hierbei nicht um ein Urteil, sondern um einen Bescheid – in dem konkreten Fall sogar nur um einen Teilbescheid – handelt.

Mit dem jetzt veröffentlichten Text reagiert die DSB auf eine Musterbeschwerde, die der vom Juristen und Aktivisten Max Schrems gegründete Datenschutzverein NOYB im August 2020 erhoben hat. Die Eingabe bezog sich zunächst auf einen österreichischen Verlag, der Google Analytics eingebunden hat. Eine weitergehende Beschwerde gegen Google selbst wies die DSB ab.

Was hat die Behörde entschieden?

  • US-Anbieter wie z.B. Google Analytics dürfen keine personenbezogenen Daten aus der EU in die USA übermitteln, weil es in den USA kein gesichertes Datenschutzniveau gibt. Ein Zugriff auf die Daten durch US-Behörden ist rechtlich zulässig.
  • Die hierzu von Google getroffenen Maßnahmen (Garantien) reichen nicht aus, um die Nutzerdaten hinreichend zu sichern

Zwar schließt Google Standardvertragsklauseln mit der EU-Kommission ab, jedoch ist aus den technischen und organisatorischen Maßnahmen von Google nicht ersichtlich, inwieweit dadurch die Übermittlung und der Zugriff durch die US-Behörden unterbunden werden können.

Die Entscheidung hat für deutsche Webseitenbetreiber direkt erstmal keine Auswirkungen. NOYB hat bereits auch bei deutschen Behörden Beschwerde eingelegt. Sobald eine deutsche Behörde darüber entscheidet, hat es rechtliche Konsequenzen für das Betreiben von Webseiten von Deutschland aus.
Auch in den Niederlanden laufen zwei ähnliche Verfahren. Die niederländische Datenschutzbehörde warnt davor, dass Google Analytics womöglich bald nicht mehr erlaubt sein wird.

Google Analytics ist noch immer das am weitesten verbreitete Statistikprogramm. Obwohl es viele Alternativen gibt, die in Europa gehostet werden oder auf eigenen Servern laufen können, verlassen sich noch viele Administratoren auf den US-Konzern. Der Bescheid sollte auf jeden Fall die betroffenen Unternehmen sensibilisieren und sich präventiv um Analysemethoden zu bemühen, die datenschutzrechtlich unbedenklich sind.

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