Nachdem in den letzten Monaten verschiedene Mandanten und ihre Rechtsanwälte durch eine regelrechte Flut von Abmahnschreiben zur Nutzung von Google Webfonts negativ aufgefallen sind und bei unzähligen Empfängern für Unmut und Ärger gesorgt haben, ist dieser unschöne Trend scheinbar erst einmal vorbei.
Neben dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs war offensichtlich, dass es hierbei nicht vornehmlich um die Wahrung des Datenschutzes, sondern lediglich darum ging, innerhalb eines kurzen Zeitraums hohe Einnahmen zu generieren.
Zwar war der Umstand, der zu den Schreiben führte – nämlich die Einbindung von Google Webfonts über die Google-Server ohne vorherige Einwilligung – durchaus legitim und sogar durch ein Urteil des LG München entstanden, aber da alleine in einem Fall weit mehr als 2.400 Schreiben innerhalb weniger Wochen verschickt wurden, ist es nicht möglich, dass der Mandant all diese Webseiten auch in dieser Zeit besucht hat.
Erfreulicherweise wurde hier im Dezember seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt, Hausdurchsuchungen durchgeführt und Gelder beschlagnahmt.
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