Hinweisgeberschutz in Hannover:
Meldestelle für Unternehmen

Unser Team unterstützt Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz: Vom digitalen Meldesystem bis zur externen Ombudsperson. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Gute Gründe

Warum Hinweisgeberschutz mit List+lohr?

Digitales Meldesystem

Wir bieten Ihnen eine erleichterte Abwicklung und Fristenüberwachung für die Durchführung der gesetzlichen Anforderungen mit der von uns angebotenen Software sowie deren Einrichtung und Anpassung.

Meldestelle

Wir setzen gemeinsam mit Ihnen die gesetzlichen Anforderungen um und sorgen für eine unabhängige Untersuchung
eingehender Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Ombudsperson

Wir stellen für Sie die Ombudsperson: Überlassen Sie uns die Kommunikation mit den hinweisgebenden Personen – gegebenenfalls unter Wahrung der Anonymität – sowie weitere Schritte wie Plausibilitätsprüfung, Bewertung der Informationen und Empfehlung von Maßnahmen zur weiteren Vorgehensweise.

Hinweisgeberschutz in Hannover

Vorteile auf einen Blick

Hinweisgeberschutz

FAQ

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und eine bestimmte Größe erreichen. Konkret sind Unternehmen mit in der Regel mehr als 50 Beschäftigten betroffen. Diese Unternehmen müssen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Schutz von Hinweisgebern gemäß den Vorgaben des Gesetzes sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Gesetz branchenunabhängig gilt und auf Unternehmen aus verschiedenen Sektoren anwendbar ist. Die genauen Anforderungen können je nach Unternehmensgröße und Branche variieren. Daher ist es ratsam, dass Unternehmen rechtzeitig prüfen, ob sie unter die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen.

Die Umsetzung des Gesetzes zielt darauf ab, eine offene und vertrauensvolle Kommunikationskultur zu fördern und sicherzustellen, dass Mitarbeiter ohne Furcht vor Repressalien mögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien melden können.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist in Deutschland am 02. Juli 2023 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 („Whistleblower-Richtlinie“) in nationales Recht um. Unternehmen ab 250 Mitarbeitende müssen das Gesetz bereits umgesetzt haben – Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine Übergangsfrist und müssen ihre internen Meldestellen erst zum 17. Dezember 2023 eingerichtet haben.

Innerhalb dieses Zeitraums müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen des Gesetzes erfüllen, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten und den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich rechtzeitig mit den spezifischen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraut machen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben innerhalb der vorgegebenen Frist zu erfüllen.

  1. Einführung eines Hinweisgeberschutz-Meldesystems:
    Implementieren Sie ein Meldesystem, das es Mitarbeitern ermöglicht, Bedenken und mögliche Verstöße vertraulich und sicher zu melden.

  2. Erstellung einer Hinweisgeberschutzrichtlinie:
    Entwickeln Sie klare Richtlinien und Verfahren für den Hinweisgeberschutz, die die Rechte und Pflichten sowohl der Hinweisgeber als auch des Unternehmens festlegen.

  3. Schulung der Mitarbeiter:
    Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für den Hinweisgeberschutz und bieten Sie Schulungen an, um sie über die Bedeutung, den Prozess und die Sicherheitsmaßnahmen des Meldesystems zu informieren.

  4. Einrichtung eines unabhängigen Ansprechpartners:
    Stellen Sie einen unabhängigen Ansprechpartner bereit, der die eingegangenen Hinweise sorgfältig prüft und objektive Bewertungen vornimmt.

  5. Berichterstattung und Dokumentation:
    Halten Sie eine detaillierte Dokumentation über alle eingegangenen Hinweise, deren Prüfung und die ergriffenen Maßnahmen vor. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch für die Transparenz im Unternehmen wichtig.

  6. Kommunikation an die Mitarbeiter:
    Informieren Sie regelmäßig Ihre Mitarbeiter über den Hinweisgeberschutz, sowohl bei der Einführung als auch in regelmäßigen Abständen, um die Bekanntheit und das Vertrauen in das System zu stärken.

  7. Überprüfung und Aktualisierung:
    Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Hinweisgeberschutzrichtlinien und -verfahren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

  8. Externe Beratung einholen:
    Bei Unsicherheiten oder komplexen rechtlichen Fragen ist es ratsam, einen externen Berater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Implementierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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Olaf Knieper
Olaf Knieper

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