Die wohl bekanntesten Beispiele für Whistleblower der letzten Jahre sind Julian Assange und Edward Snowden. Doch Whistleblowing ist viel alltäglicher als man denkt: Ein Hinweisgeber kann prinzipiell jede Person sein, die Informationen über Verstöße nach außen trägt. Mit Einführung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes sind bestimmte Unternehmen zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Und das schon zum 17. Dezember 2023!
In diesem Webinar informieren wir Sie über die Grundlagen des neuen Hinweisgeberschutzes und wie Sie in Ihrem Unternehmen ein rechtssicheres Hinweisgebersystem etablieren.
Melden Sie sich jetzt kostenlos an!
Unsere Referentin
Nina Müller, Legal Consultant
Early Bird Webinar „Hinweisgeberschutz – So rüsten Sie Ihr Unternehmen auf“
Melden Sie sich jetzt kostenlos an
Ihre über dieses Formular gesendeten Daten verwenden wir nur für die Anmeldung der ausgewählten Veranstaltung.
Die Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.