1.Teil: Allgemeine Bedingungen
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von einer Woche nach Warenerhalt dem Auftragnehmer und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Auftragnehmer verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat oder bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch den Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Ist der Auftragnehmer nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller den Kunden vom Auftragnehmer eine eigene Herstellergarantie, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen.
Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 12 Ziff. 8 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen mit folgenden Ausnahmen:
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US- amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Export unserer Waren und Dienstleistungen in Nicht-EG Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma des Auftragnehmers per Telefax und E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.
2. Teil: Besondere Bedingungen