Externer Datenschutzbeauftragter – Datenschutz-Module
Ihr externer Datenschutzbeauftragter modular und flexibel. Wir navigieren Sie sicher durch Ihre DSGVO-Pflichten – mit TÜV-zertifizierten Experten, praxiserprobtem Toolset und passgenauer Beratung für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde. Ob Basisbetreuung oder umfassendes Datenschutzmanagement: Mit unserem modularen Modell wählen Sie genau das Leistungspaket, das zu Ihnen passt.
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Gute Gründe
Warum ein externer Datenschutzbeauftragter?
Zertifizierte Expertise & praxisnahe Unterstützung
Unsere TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten verfügen über langjährige Erfahrung und arbeiten eng mit einem Team aus Juristen und IT-Spezialisten zusammen. Durch digitale Tools, standardisierte Workflows und bewährte Best Practices begleiten wir Sie effizient im Datenschutz-Alltag.
Flexible Entlastung für Ihr Team
Mit modular aufgebauten Datenschutz-Leistungen bieten wir genau die Unterstützung, die Ihre Mitarbeitenden benötigen – vom geprüften Standarddokument bis hin zur persönlichen Beratung. So bleibt Ihr Team entlastet und gut betreut.
Maßgeschneiderte Betreuung – online oder vor Ort
Sie bestimmen die gewünschte Leistungstiefe – mit transparenter Preisstruktur und individuellen Erweiterungsoptionen. Je nach Modul und Bedarf erfolgt die Betreuung flexibel online oder direkt bei Ihnen vor Ort.
Modular wählbare Leistungstiefe
Unsere Module
Basic
Der pragmatische Einstieg in den Datenschutz
ab 99€
zzgl. einmaliger Onboarding-Pauschale von 199€ sowie einmaliger Bestandsanalyse nach Aufwand
- Sie benennen einen externen TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde
- Zugang zu unserem Datenschutzmanagement-System (1 Account)
- Bereitstellung standardisierter Vorlagen
- Prüfung Ihrer Website und Mitteilung vorhandener Datenschutzdefizite
- Individuelle Prüfungen, strategische Beratungen, E-Learning- Datenschutzschulungen und Audits flexibel hinzubuchen
Geeignet für: kleine Unternehmen (bis zu 50 Mitarbeitende) mit geringem Risiko.
Wichtiger Hinweis: Bei ausschließlicher Buchung des Basic-Moduls werden nicht alle Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gem. Art. 39 DSGVO erfüllt. Als Verantwortlicher müssen Sie sicherstellen, dass darüber hinausgehende Anforderungen – z. B. Kontrollen Ihrer Räumlichkeiten –zusätzlich beauftragt werden.
Professional
Datenschutz mit System – für wachsende Anforderungen
ab 199€
zzgl. einmaliger Onboarding-Pauschale von 199€ sowie einmaliger Bestandsanalyse 999€
- Externer Datenschutzbeauftragter mit regelmäßigen Abstimmungsterminen, individueller Beratung und Unterstützung bei praxisrelevanten Themen
- Anpassung standardisierter Dokumente an Ihre Gegebenheiten
- 2 Accounts für den Zugang zu unserem Datenschutzmanagement-System
- E-Learning -Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter
- Regelmäßige Prüfung Ihrer Auftragsverarbeitungsverträge sowie Verträge zur gemeinsamen Verantwortung und individuelles Feedback
Geeignet für: Unternehmen mit mittlerem Risiko, Unternehmen mit mehreren Standorten, Unternehmen ohne eigene Datenschutzabteilung.
Wichtiger Hinweis:
Als Verantwortlicher müssen Sie sicherstellen, dass datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Wir empfehlen Ihnen daher, insb. Risikoanalysen und Kontrollen Ihrer Räumlichkeiten zusätzlich zu buchen.
Premium
Risikoorientierter Datenschutz für anspruchsvolle Organisationen
ab 399€
zzgl. einmaliger Onboarding-Pauschale von 199€ sowie einmaliger Bestandsanalyse 999€
- 5 Accounts für unser Datenschutzmanagement-System
- Unterstützung durch unsere Senior Consultants und Juristen bei Bedarf
- Überarbeitung und Aktualisierung vorhandener Datenschutzdokumente
- individuelles Feedback und konkrete Formulierungsalternativen für datenschutzrechtliche Verträge
- Monatliche Abstimmungsmeetings
- Individuell angepasste Datenschutzschulungen (vor Ort oder via Teams)
Geeignet für: Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden, Gesundheitswesen, beratende Berufe, KI-Nutzer, Konzerne, zertifizierungsnahe Unternehmen mit erhöhtem Risiko.
Bei Vor-Ort-Terminen im Großraum Hannover (Umkreis bis 25 km um den Sitz der List + Lohr Datenschutz und Informationssicherheit GmbH) erfolgt die Abrechnung der An- und Abfahrt auf Zeitbasis. Die Fahrzeit gilt als Arbeitszeit und wird mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Eine gesonderte Kilometerpauschale wird nicht erhoben.
Erfolgen Vor-Ort-Termine außerhalb des Großraums Hannover, wird die An- und Abfahrt mit 1,10 €/km pro Entfernungskilometer berechnet. Eine gesonderte Vergütung der Fahrzeit erfolgt nicht. Diese ist mit der Kilometerpauschale abgegolten.
Unsere Datenschutz-Module
Vor Ort oder digital
Betreuung wahlweise vor Ort oder digital – Sie entscheiden
- klassisch vor Ort durch persönliche Ansprechpartner
- vollständig online per Videokonferenz und DSGVO-konformen Tools
- hybrid – z. B. digitale Abstimmungen mit jährlicher Begehung vor Ort
So bleiben Sie maximal flexibel – je nach Standort, Struktur und persönlicher Präferenz.
Wann besteht eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten?
Eine Benennungspflicht für nicht-öffentliche Stellen besteht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden ist ein Datenschutzbeauftragter auch dann zu benennen, wenn Sie umfangreich sensible Daten wie Gesundheitsdaten verarbeiten, z.B.
- Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime
- mit genetischen Untersuchungen befasste Labore
- Beratungsstellen
- Dienstleister im biometrischen ID-Management
oder umfangreich regelmäßig und systematisch Überwachungstätigkeiten vornehmen, z.B.
- Datengestützte Marketingstrategien
- Versicherungsunternehmen, die zur Risikobeurteilung eine Überwachung vornehmen
- Typisierung und Scoring zu Zwecken von Risikobewertungen
- Standortverfolgung
- Überwachung von Wellness- und Fitnessdaten
Behörden und öffentliche Stellen sind generell zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Wichtig:
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist ein Datenschutzbeauftragter sinnvoll, da Sie dennoch alle datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von Bußgeldern und Haftungsbegrenzungen sowie für einen professionellen Umgang mit Behörden, Kunden und Beschäftigten erfüllen sollten.
Gerade beim Einsatz von KI-Systemen, automatisierten Entscheidungshilfen und Chatbots mit Datenbezug entstehen besondere Risiken für Rechte und Freiheiten Betroffener.
Daher ist bei solchen Prozessen regelmäßig eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO erforderlich.
Fehlt diese oder wird sie unzureichend durchgeführt, drohen Bußgelder. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen in diesen Fällen dringend das Hinzuziehen eines Datenschutzbeauftragten.
Warum List + Lohr als externen Datenschutzbeauftragten einsetzen?
Unsere TÜV-geprüften externen Datenschutzbeauftragten übernehmen Verantwortung für Sie:
- Wir beurteilen, ob und wann eine Benennungspflicht vorliegt,
- stellen sicher, dass Datenschutzpflichten laufend überwacht werden,
- helfen, Haftungs- und Reputationsrisiken zu reduzieren, bevor sie entstehen,
- unterstützen bei der Erstellung und Prüfung von Datenschutzfolgenabschätzungen bei KI-gestützten Prozessen und
- agieren als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde.
Kurzum: Wir unterstützen Sie dabei, alle Datenschutzgesetze souverän zu erfüllen.