Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit diese zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich sind. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.
Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, so behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die List + Lohr GmbH, so steht der List + Lohr GmbH ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Die List + Lohr GmbH hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.
Abnahmen gelten als erklärt, wenn die eingeführten Systeme länger als 14 Tage nach Fertigstellung ohne Bemängelungen genutzt werden. Abnahmen gelten auch als erklärt, wenn eine Billigung auf andere vergleichbare Weise ausgedrückt wird und vom Auftragnehmer auf diese Rechtsfolge gesondert hingewiesen wurde.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von einer Woche nach Warenerhalt der List + Lohr GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der List + Lohr GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die List + Lohr GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die List + Lohr GmbH der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 11 Ziff. 9 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
Die List + Lohr GmbH führt sämtliche Beratungsleistungen mit großer Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Kunden in bester Weise gerecht werden.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen der List + Lohr GmbH zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der List + Lohr GmbH erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Export unserer Waren und Dienstleistungen in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma List + Lohr GmbH per Telefax und E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.