Externer Datenschutzbeauftragter
Wir stellen den externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen aus der Region Hannover. Verantwortliche, die in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, haben eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen (§ 38 BDSG-neu). Wir sorgen für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, unterstützen Sie somit bei der Reduzierung eines möglichen Bußgeldrisikos und entlasten Ihre Mitarbeiter.
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Gute Gründe
Warum ein externer
Datenschutzbeauftragter?
Entlastung Ihrer Mitarbeiter
Der Datenschutzbeauftragte stellt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen sicher. Dafür braucht er insbesondere das Fachwissen für die durchaus komplexen – und oft juristischen – Themenfelder des Datenschutzes. Betriebliche Datenschutzbeauftragte haben im Kern häufig ein ganz andere Aufgabengebiet und sollen den Datenschutz „nebenbei“ erledigen. Eine solche Organisation kennt keine Gewinner.
Erfahrene Berater mit TÜV-Zertifizierung
Alle unsere externen Datenschutzbeauftragten verfügen mindestens über eine TÜV-Zertifizierung
und jede Menge Erfahrung in der Datenschutzberatung. Bei komplexen Sachverhalten tauschen sich Juristen und Informatiker aus – dabei hilft die IT-Expertise im eigenen Haus.
Flexibles und effizientes Datenschutzmanagement
Durch branchenübergreifende Erfahrung können wir stets auf best practice Lösungen zum Datenschutz zurückgreifen. Unser softwarebasiertes Datenschutzmanagement stellt ein fortwährend effizientes Überwachen der Datenschutzanforderungen sicher.
Unsere eDSB
Inhalte
- Übernahme der gesetzlich geforderten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO
- Überwachung der Umsetzung des Handlungsbedarfs aus der Datenschutz-Analyse
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG-neu) sowie ggf. weiterer Datenschutzgesetze
- Berichterstattung an die Geschäftsführung des Verantwortlichen
- Sensibilisierung der Beschäftigten für die Anforderungen des Datenschutzes (auch per eLearning möglich)
- Zusammenarbeit mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO
- Ansprechpartner für Datenschutzfragen