Die bisherige Berechnungsmethode der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt. Daraufhin wurde im November 2019 das neue Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer von den Städten und Gemeinden erhoben werden. Bereits in diesem Jahr werden Eigentümer zu einer Neubewertung ihres Besitzes verpflichtet und müssen dafür eine Grundsteuererklärung abgeben.
Diese neue Reform führt zu einem Mehraufwand für Sie als Steuerberater. Damit Sie dabei nicht auf sich allein gestellt sind und die Änderungen nicht eigenständig umsetzen müssen, möchten wir Ihnen „GrundsteuerDigital“ vorstellen. GrundsteuerDigital ist die empfohlene Plattform der DATEV und ermöglicht einen ganzheitlichen digitalen Grundsteuerprozess. Wir als Solution Partner beraten und unterstützen Sie gerne bei der Integration.
Mit GrundsteuerDigital können Sie die Feststellungserklärungen Ihrer Mandanten fristgerecht und ohne viel Mehraufwand deklarieren. Dabei führt die Plattform durch die Erfassung der Grundsteuerdaten und überträgt die Neubewertung direkt an das zuständige Finanzamt. Des Weiteren werden unter anderem Schnittstellen zu Ihrer Mandantenverwaltung, ein integriertes Dokumentenmanagement und eine übersichtliche Verwaltung Ihrer Mandanten unterstützt. Auch die Grundsteuerwerte von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft können mit GrundsteuerDigital deklariert werden.
Vorteile im Überblick
- Mandanten automatisch durch verschiedene Schnittstellen übertragen
- Kollaborative Zusammenarbeit im Mandantenportal
- Mandatenportal mit dem Branding Ihrer Kanzlei
- Bearbeitungsstatus jederzeit einsehbar
- Freigaben über das Mandantenportal einfordern und erteilen
- Alle grundsteuerrelevanten Daten erfassen und automatisch mit öffentlich zugänglichen Daten ergänzen
- Grundsteuerwerte Ihrer Mandanten direkt an das zuständige Finanzamt deklarieren und alle Fristen im Blick behalten
Werden Sie jetzt startklar für die neue Grundsteuerreform.
Wir unterstützen Sie gerne.