Unterstützt beim Prüfen von Belegen
Mit DATEV Belegfreigabe online können Sie sicherstellen, dass ausgewählte Belege (z. B. Eingangsrechnungen) nur geprüft in die Finanzbuchführung und zur Bezahlung gelangen.
Außerdem bietet es Ihnen die Möglichkeit, Belege gezielt dem zuständigen Freigeber zur Prüfung zuzuweisen, damit dieser nur die für ihn relevanten Belege zur Bearbeitung erhält.
Freigeber und Freigabezeitpunkt werden protokolliert. Im Prüfprozess können Informationen für die Finanzbuchführung hinterlegt werden. Sie können sich per E-Mail benachrichtigen lassen, sobald neue zu prüfende Belege in Belegfreigabe online vorhanden sind.
Der Cloud-Service Belegfreigabe online ist Bestandteil von DATEV Unternehmen online. Wenn Sie DATEV Unternehmen online nutzen, können Sie einen Mandantenbestand für Belegfreigabe online anlegen.
Belegfreigabe online wird kontinuierlich weiterentwickelt, der Funktionsumfang wird in den nächsten Monaten wachsen. Derzeit kann die Nutzung von Belegfreigabe online noch zu Einschränkungen bei Belege online führen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1023447 .
Bitte beachten Sie, dass Belegfreigabe online derzeit für einen Teil der Mandantenbestände von DATEV Unternehmen online nicht bestellt werden kann.
Mit folgenden DATEV-Produkten ist DATEV Belegfreigabe online nicht kompatibel:
- Buchungsdatenservice
- DATEV Auftragswesen online
- DATEV XML-Schnittstelle online
- Rechnungsdatenservice 1.0
Außerdem steht DATEV Belegfreigabe online nicht zur Verfügung, wenn Sie in den folgenden DATEV-Produkten die genannten Funktionen nutzen:
- Sie nutzen in DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen die Funktion Belege senden.
- Sie nutzen DATEV Mittelstand Faktura und tauschen Daten mit der Steuerberatungskanzlei über Belege online aus.
- Sie nutzen DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in der Kanzlei,
übernehmen Belege über Bestand | Datenaustausch | Daten einspielen | Belegstapel und Stammdaten (PC) und
übernehmen Belegbilder in Belege online mit dem Assistenten Daten einspielen.