Zweites Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz – Erleichterung oder Bärendienst?!
Mit dem durch die Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedeten zweiten Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG-EU) soll das bereichsspezifische Datenschutzrecht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbart und an diese angepasst werden.