Datenschutzrechtliche Fragen zu Corona-Tests von Beschäftigten
Arbeitgeber müssen seit 22.04.2021 allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal wöchentlich einen Corona-Test anbieten. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat hierzu kürzlich eine Orientierungshilfe zum datenschutzrechtlichen Umgang bei Corona-Tests von Beschäftigten veröffentlicht.